Endnutzer Lizenzvereinbarung

 

Fleet Complete

Endnutzer-Lizenzvertrag

 

BITTE LESEN SIE DEN FOLGENDEN LIZENZVERTRAG, BEVOR SIE AUF DIE SOFTWARE ALS SERVICEANGEBOT VON FC (DER „DIENST“) ZUGREIFEN UND ES NUTZEN.

DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ ODER „JA“ ALS ANTWORT AUF DIE ABFRAGE, OB SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS AKZEPTIEREN, ODER DURCH EINLOGGEN UND ZUGRIFF AUF DEN DIENST AKZEPTIEREN SIE ALS JURISTISCHE PERSON ODER ALS JURISTISCHE PERSON, DIE SIE ALS ANGESTELLTER ODER VERTRETER VERTRETEN (ZUSAMMEN „SIE“ ODER „KUNDE“), DIE BEDINGUNGEN DIESES ENDNUTZER-LIZENZVERTRAGS (DER „VERTRAG“) UND BINDEN SICH RECHTLICH DARAN. DIESER VERTRAG IST EIN RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND FLEET COMPLETE GERMANY GmbH („FC“ ODER „FLEET COMPLETE“). WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT AKZEPTIEREN UND IHNEN ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, AUF DEN DIENST ZUZUGREIFEN ODER IHN ANDERWEITIG ZU NUTZEN.

DAS RECHT ZUR NUTZUNG DES DIENSTES IST VON DER ANNAHME DIESES VERTRAGS ABHÄNGIG, ES SEI DENN, SIE HABEN EINEN SCHRIFTLICHEN UND ORDNUNGSGEMÄSS UNTERZEICHNETEN LIZENZVERTRAG MIT FC ABGESCHLOSSEN; IN DIESEM FALL REGELT DIESER UNTERZEICHNETE LIZENZVERTRAG DIE NUTZUNG DES DIENSTES DURCH DEN KUNDEN.

 

1.              GELTUNGSBEREICH UND RECHTSWIRKUNG
Dies ist ein rechtlicher Vertrag bezüglich Ihrer Nutzung des unten beschriebenen Dienstes. Die für den Dienst gewährten Rechte hängen ausdrücklich von der Annahme der hierin enthaltenen Bedingungen durch die juristische oder natürliche Person ab, die die Lizenz erwirbt und ggf. für die Zahlung verantwortlich ist. Wenn Sie den Dienst als Arbeitnehmer nutzen, ist die juristische Person, die Sie beschäftigt, der Lizenznehmer des Dienstes und wird hier als „Kunde“ oder „Sie“ bezeichnet. Ihr Arbeitgeber hat möglicherweise bereits eine Fassung dieses Vertrags akzeptiert, indem er eine Bestellung unterzeichnet hat, die auf diesen Vertrag verweist. In allen anderen Fällen verpflichten Sie Ihren Arbeitgeber und sich persönlich als Arbeitnehmer vertraglich durch die Installation und Nutzung des Dienstes und sind an diesen Vertrag gebunden. Verweise im Folgenden auf „Sie“, „Ihr“ oder „Kunde“ beziehen sich auf den Lizenznehmer des Dienstes.

 

2.             DEFINITIONEN
2.1            In diesem Vertrag oder in einer Bestellung, die sich auf den in diesem Vertrag geregelten Dienst bezieht, haben die folgenden Begriffe jeweils die folgende Bedeutung:

„Abonnement“ bezeichnet das dem Kunden von FC gewährte Recht, auf den Dienst zuzugreifen und ihn gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und der jeweiligen Bestellung zu nutzen, und zwar zur Nutzung in Verbindung mit der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Anzahl von Teilnehmergeräten und für die dort angegebene Abonnementlaufzeit.

„Abonnementgebühr“ bezeichnet die vom Kunden für ein Abonnement zu zahlende Gebühr, wie in der Bestellung festgelegt.

„Abonnementlaufzeit“ bedeutet die in der Bestellung angegebene Lizenzlaufzeit.

„Auftrag“ bedeutet eine Rechnung von FC oder die Bestellung des Kunden, sofern diese von FC oder einem seiner autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebshändler angenommen wurde.

„Auftragsdaten“ sind Kundendaten, die sich auf eine Bestellung oder Lieferungen beziehen, die von einem Teilnehmergerät oder an ein Teilnehmergerät unter Verwendung der Courier Complete®-Komponente des Dienstes versendet wurde.

„Datenschutzgesetze“ sind alle in der Europäischen Union geltenden Gesetze und Verordnungen, die die Verarbeitung Personenbezogener Daten (wie nachfolgend definiert) regeln, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und der lokalen Umsetzungsgesetze der Datenschutz-Grundverordnung, die auf die Verarbeitung Personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags Anwendung finden.

„Datensubjekt“ bezeichnet die identifizierte oder identifizierbare Person, auf die sich die Personenbezogenen Daten beziehen, wie in den Datenschutzgesetzen definiert.

„Datenverantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung Personenbezogener Daten entscheidet.

„Datenverarbeiter“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet.

„Datum des Inkrafttretens“ hat die ihm in Abschnitt 4.1 zugewiesene Bedeutung.

„Dienst“ bezeichnet die Bereitstellung von Teilnehmergeräten, Standort- und Datenkommunikationsdiensten, der Software und der Dokumentation, für die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags Zugriffs- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, die sich auf einem oder mehreren FC-Servern befinden und auf die der Kunde und seine Nutzer über das Internet zugreifen können, einschließlich Supportleistungen, Dienste von Drittanbietern und anderen in Verbindung damit verfügbaren Zusatzdienste, wobei der Dienst von Zeit zu Zeit von FC nach eigenem Ermessen geändert werden kann.

„Dokumentation“ bezeichnet die erklärenden Benutzermaterialien, die von FC mit dem Dienst in elektronischer Form geliefert werden.

„Fahrzeug“ bezeichnet ein mit dem Dienst verbundenes und für den Dienst freigeschaltenes Fahrzeug oder Anlage.

„Fahrzeugführer“ bedeutet eine natürliche Person, die ein Fahrzeug benutzt oder fährt.

„FC-Server“ bezeichnet einen Computerserver von FC, der sich in den Räumlichkeiten von FC befindet, oder eines Drittanbieters von Hosting- und/oder Netzwerkdiensten, der die Software hostet.

„Hardware“ bezeichnet ein mobiles elektronisches Gerät, ein Mobiltelefon, ein mobiles Datenterminal oder eine Anlage (einschließlich Fahrzeugen, Anhängern oder Containern), ein installiertes Modem, zugehörige Sensoren und andere Geräte oder Zubehörteile, auf denen eine mobile Anwendung eingebettet oder installiert wurde oder die für den Zugriff auf eine mobile Anwendung verwendet werden und die für die bestimmungsgemäße Nutzung des Dienstes, wie in der Dokumentation beschrieben, erforderlich sind.

„Kundendaten“ sind alle Daten oder Informationen, (a) einschließlich Personenbezogener Daten, (b) die sich auf ein identifizierbares Fahrzeug oder einen identifizierbaren Fahrzeugführer beziehen, (c) die vom Kunden oder von den Fahrzeugführern an den Dienst übermittelt werden oder (d) die anderweitig durch, über oder in Verbindung mit dem Dienst erfasst, abgerufen, verwendet, offengelegt, erstellt, generiert oder gespeichert werden und zur Verwendung mit dem Dienst an FC-Server übertragen, auf diese hochgeladen und/oder dort gespeichert werden.

„Nutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden.

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person gemäß der Definition in den geltenden Datenschutzgesetzen beziehen.

„Standortdaten“ sind Daten, die sich auf den geografischen Standort, die Richtung, die Geschwindigkeit oder ähnliche Informationen in Bezug auf die Hardware beziehen.

„Software“ bezeichnet die FC-eigene Softwareanwendung Fleet Complete® sowie die auf den Teilnehmergeräten und anderer Hardware installierte Software.

„Supportleistungen“ bezeichnet die von FC erbrachten technischen Supportleistungen für den Dienst, wie in den Supportbedingungen beschrieben und in Übereinstimmung mit diesen.

„Supportbedingungen“ bezeichnet die Bedingungen von FC für die Bereitstellung von Supportleistungen für den Kunden und seine Nutzer, die unter https://www.fleetcomplete.de/rechtliches abrufbar sind.

„Teilnehmergerät“ bezeichnet ein Hardware-Gerät, auf dem eingebettete oder installierte Software läuft und das mit einem Kommunikationsnetzwerk (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wi-Fi-, Mobilfunk-, Bluetooth- und Satellitennetzwerke) verbunden ist, das Standortinformationen und andere Daten an die FC-Server überträgt, auf denen der Dienst läuft und die von FC oder einem Dritten bereitgestellt und in den Fahrzeugen des Kunden installiert werden, um die Bereitstellung des Dienstes zu ermöglichen.

„Telematikdaten“ sind Kundendaten, die sich auf das Verhalten eines Fahrzeugführers und die Leistung eines Fahrzeugs beziehen, wie z.B. Beschleunigung, Bremsen, Abbiegen, und beinhalten Standortdaten.

„Verarbeitung“ ist jeder gemäß der Definition in den Datenschutzgesetzen mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit Personenbezogenen Daten, wie z. B. das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

 

3.            LIZENZ
3.1           Lizenz für die Dienste. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags und der Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühren gewährt FC dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, weltweites, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, internes Recht, (a) auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen (und den Nutzern den Zugriff und die Nutzung zu ermöglichen), und zwar ausschließlich während der Abonnementlaufzeit durch eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern; und (b) auf die Dokumentation zuzugreifen und diese zu nutzen (und den Nutzern den Zugriff und die Nutzung zu gestatten), soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um die erlaubte Nutzung des Dienstes durch den Kunden während der Abonnementlaufzeit für die Anzahl der Teilnehmergeräte zu unterstützen, für die der Kunde Abonnements erworben und die entsprechenden Abonnementgebühren (wie in einer oder mehreren Bestellungen angegeben) bezahlt hat.

3.2           Einschränkungen. Sie dürfen nicht:

(a)            Kopien der Software und der Dokumentation anfertigen, es sei denn, dies ist gemäß diesem Vertrag gestattet;

(b)            den Objektcode der Software zurückentwickeln, disassemblieren, zurückübersetzen, dekompilieren oder auf andere Weise dekodieren, um die Quellcodeform abzuleiten, oder Passwörter oder verschlüsselte Lizenz- oder Installationsschlüssel, die dem Kunden von Fleet Complete zur Verfügung gestellt wurden, zu dekodieren, um die Ausführung des Dienstes auf nicht autorisierten Geräten zu ermöglichen, oder aus irgendeinem anderen Grund eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen oder zu versuchen, es sei denn, die vorgenannte Einschränkung ist durch geltendes Recht ausdrücklich verboten;

(c)            den Dienst so nutzen, dass er gegen geltende Gesetze, einschließlich Datenschutzgesetze, verstößt;

(d)            diesen Vertrag oder die Rechte oder Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Vertrag (kraft Gesetzes oder anderweitig) abtreten oder übertragen oder dies versuchen oder eine entsprechende Vereinbarung mit einer anderen Partei treffen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FC, und jede solche Abtretung oder versuchte Abtretung ist nichtig im Sinne von Artikel 3:83 (2) Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch und hat zur Folge, dass FC diesen Vertrag aus wichtigem Grund sofort kündigen kann;

(e)            wissentlich den Dienst eines Nutzers, eines Hosts oder eines Netzwerks von Fleet Complete stören, einschließlich durch absichtliche Infizierung mit einem Virus, Überlastung, Überflutung, Spamming, Mailbombing oder Absturz;

(f)            „Links“ zu oder „Frames“ oder „Mirrors“ des Dienstes oder der Software oder eines Teils davon erstellen, außer bei Verwendung der von Fleet Complete bereitgestellten APIs;

(g)            den Dienst, die Software und/oder die Dokumentation auf einem Server, auf den über ein öffentliches Netzwerk, wie z. B. (und ohne Einschränkung) das Internet, zugegriffen werden kann, in einer Weise zur Verfügung stellen, die es Dritten ermöglicht, den Dienst, die Software und/oder die Dokumentation zu kopieren;

(h)            Schutzmechanismen im Zusammenhang mit dem Dienst deaktivieren, vereiteln oder umgehen;

(i)            den Dienst, die Software und die Dokumentation oder Teile davon an Dritte unterlizenzieren, vertreiben, übertragen, verleihen, vermieten oder anderweitig zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen oder von Fleet Complete ausdrücklich schriftlich genehmigt; oder

(j)            Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Eigentumsbezeichnungen und/oder Logos von Fleet Complete oder seinen Lizenzgebern, die auf den Diensten, der Software oder der Dokumentation erscheinen, entfernen oder verdecken.

3.3           Dienste von Drittanbietern.

(a)            Der Dienst enthält Code, Inhalte, Merkmale, Funktionen, Komponenten und Leistungen, die von Dritten bereitgestellt werden („Dienste Dritter“). Sofern der Kunde nicht verpflichtet ist, einen Endnutzer-Lizenzvertrag abzuschließen oder Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, um auf diese Dienste Dritter zuzugreifen und sie zu nutzen, gewährt FC dem Kunden hiermit eine unentgeltliche Unterlizenz zur Nutzung solcher Dienste Dritter in Verbindung mit seiner Nutzung des entsprechenden Dienstes von FC. Die Nutzung von Diensten Dritter durch den Kunden in Verbindung mit dem Dienst von FC ist zulässig, wenn sie mit den Bedingungen dieses Vertrags übereinstimmt, und die Bestimmungen hinsichtlich Lizenzgewährung, Eigentumsrechte, Gewährleistung, Freistellung und Haftungsbeschränkung in diesem Vertrag gelten dann auch für die Dienste Dritter.

(b)            Der Kunde akzeptiert hiermit die folgenden Bedingungen für die Dienste Dritter und erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein: (i) die Google-Nutzungsbedingungen, (ii) die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps/Google Earth, (iii) die rechtlichen Hinweise für Google Maps/Google Earth und (iv) die Google-Datenschutzbestimmungen. Diese Geschäftsbedingungen für die Dienste Dritter können von Zeit zu Zeit geändert werden.

3.4           Lizenz für die Dokumentation. Der Kunde ist berechtigt, während der Abonnementlaufzeit die von FC zur Verfügung gestellte Dokumentation zu verwenden, allerdings nur um den Kunden bei der Bedienung und Nutzung des Dienstes zu unterstützen.

3.5           Lizenz für die Durchführung von Tests. Wenn Sie den Dienst testen möchten, gewährt FC Ihnen hiermit kostenlos eine nicht exklusive, nicht übertragbare, zeitlich begrenzte Lizenz (die „Testlizenz“) zur Nutzung des Dienstes ausschließlich für interne Tests und Evaluierungen. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FC keine Ergebnisse von durchgeführten Tests veröffentlichen oder die Funktionen oder Fehler oder Bugs der Dienste an Dritte weitergeben. Während der Laufzeit der Testlizenz ist FC nicht verpflichtet, technischen Support zu leisten; es liegt jedoch im alleinigen Ermessen von FC, gemeldete Fehler zu beheben und Ihnen Unterstützung und Beratung in Bezug auf den Dienst zu bieten.

3.6           Vorbehalt von Rechten. Dieser Vertrag stellt keinen Verkauf der Software dar. Dem Kunden werden weder vollständig noch teilweise Eigentum oder geistige Eigentumsrechte an dem Dienst, der Software oder der Dokumente gewährt. Alle derartigen Rechte verbleiben bei FC und/oder den Lizenzgebern von Programmen, die im Rahmen des Dienstes zur Verfügung gestellt werden, gegenüber FC.

3.7           Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und anderen Personen. Der Kunde ist verpflichtet, durch vertragliche oder andere Mittel sicherzustellen, dass alle seine Mitarbeiter oder andere Personen, die den Dienst nutzen, die in diesem Vertrag genannten Bedingungen einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Abschnitt 3.2 oben genannten Verpflichtungen und Einschränkungen. Der Kunde ist und bleibt in vollem Umfang haftbar für jede Verletzung dieses Vertrags, die aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitern oder anderen Personen, die die Software nutzen oder den Dienst im Namen des Kunden in Anspruch nehmen, stattgefunden hat.

 

4.            LAUFZEIT
4.1           Laufzeit. Diese Abonnementlizenz tritt mit dem in der Bestellung angegebenen Datum oder mit dem Datum in Kraft, an dem FC dem Kunden den Dienst für den Zugriff und die Nutzung zur Verfügung stellt (im Folgenden als „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet), je nachdem, was früher eintritt, und bleibt für die Abonnementlaufzeit oder so lange in Kraft, wie der Kunde die entsprechenden Abonnementgebühren an FC oder seinen autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebshändler zahlt, oder für eine andere Laufzeit (und zu anderen diesbezüglichen Bedingungen), die der Kunde und FC oder sein autorisierter Wiederverkäufer oder Vertriebshändler schriftlich vereinbaren können.

4.2           Aussetzung bei Nicht-Zahlung. Bei direkter Zahlung an FC kann FC den durch die Lizenz gewährten Zugriff des Kunden auf und die Nutzung des Dienstes sofort aussetzen, wenn der Kunde eine fällige Zahlung in Bezug auf den Dienst nicht leistet und die Zahlung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung tätigt. Eine Aussetzung der lizenzierten Rechte durch FC gemäß dem vorstehenden Satz entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, alle Zahlungen gemäß diesem Vertrag leisten.

4.3           Beendigung. Erfolgt die Zahlung direkt an FC, kann FC diese Vertrag kündigen, wenn (i) es den Kunden schriftlich über eine Vertragsverletzung benachrichtigt hat und der Kunde diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung zur angemessenen Zufriedenheit von FC behebt, oder (ii) ein Verfahren gemäß Konkurs- oder ähnlichen Insolvenzgesetzen vom oder gegen den Kunden eingeleitet und nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird, der Kunde eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder ein Konkursverwalter, Liquidator oder ein ähnlicher Beauftragter für das Geschäft, das Eigentum oder die Einkünfte des Kunden ernannt wird und ein solches Verfahren 30 Tage lang andauert. Wenn der Kunde FC direkt bezahlt und die in Bezug auf den Dienst in Rechnung gestellten Gebühren nicht bezahlt, hat der Kunde diesen Vertrag wesentlich verletzt. Wenn der Kunde direkt an FC zahlt und FC diesen Vertrag wegen Nichtzahlung durch den Kunden kündigt, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zahlen, die vor der Kündigung aufgelaufen sind, sowie alle Beträge, die der Kunde für den Rest der laufenden Abonnementlaufzeit (auch bei früherer Kündigung) gemäß diesem Vertrag zu zahlen hat.

4.4           Verpflichtungen bei Beendigung. Bei Beendigung dieses Vertrags (a) gibt FC auf schriftliche Aufforderung des Kunden alle Arbeitsauftragsdaten an den Kunden zurück und hat das Recht, den Zugang des Kunden zum und die Nutzung des Dienstes zu beenden; und (b) der Kunde stellt die Nutzung des Dienstes unverzüglich ein.

 

5.             ABONNEMENTGEBÜHREN
5.1            Sofern FC nicht anderweitig schriftlich zugestimmt hat, basieren alle Abonnementgebühren auf der Anzahl der vom Kunden genutzten Teilnehmergeräte und werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von FC, der Preisliste des autorisierten Wiederverkäufers oder Vertriebshändlers oder anderen Bedingungen in Bezug auf die Abonnementgebühren, die zwischen dem Kunden und FC bzw. dessen autorisiertem Wiederverkäufer oder Vertriebshändler vereinbart werden können, festgelegt.

5.2           Alle Abonnementgebühren verstehen sich exklusive aller Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern und ähnlicher Steuern, einschließlich Quellensteuern, Zöllen oder ähnlichen Abgaben. Solche Steuern und Abgaben fallen zusätzlich zu den Gebühren an und sind vom Kunden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu zahlen. FC ist nicht dafür verantwortlich, den Kunden über zusätzliche Steuern oder Abgaben zu informieren, die der Kunde aufgrund von Gesetzen zu zahlen hat, denen der Kunde oder seine Geschäftstätigkeit unterliegt oder unterliegen könnte.

 

6.            KUNDENANFORDERUNGEN, ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND VEREINBARUNGEN
6.1           Desktop-Anforderungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Desktop- oder Laptop-Computer, auf denen der Dienst ausgeführt wird, mindestens über das Betriebssystem Windows 7, das neueste .NET-Framework, mindestens über 4 GB RAM und mindestens über Internet Explorer 9 (die „Desktop-Anforderungen“) verfügen.

6.2           Kundenausrüstung. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Erwerb, die Wartung, die Instandhaltung und die Aktualisierung aller Geräte, Computer, Software und Kommunikationsdienste (z. B. Internetzugang), die erforderlich sind, damit der Kunde auf den Dienst zugreifen und ihn nutzen kann, sowie für alle damit verbundenen Kosten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, in Übereinstimmung mit allen Betriebsanweisungen oder Verfahren, die von FC von Zeit zu Zeit herausgegeben werden, auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen und stellt sicher, dass alle Nutzer entsprechend dieser Vorgaben auf den Dienst zugreifen und ihn nutzen.

6.3           Benachrichtigung und Einwilligung des Fahrzeugführers. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Nutzung eines mit dem Dienst verbundenen und freigeschalteten Fahrzeugs durch einen Fahrzeugführer (a) den Fahrzeugführer über die Nutzung des Dienstes oder ähnlicher Dienste Dritter durch den Kunden zu informieren, einschließlich der daraus resultierenden Erhebung, Nutzung, Weitergabe und Übertragung aller Kundendaten in ein Drittland, einschließlich Telematikdaten und Personenbezogenen Daten in Bezug auf den Fahrzeugführer und das Fahrzeug sowie über die Tatsache, dass personenbezogene Daten dann der Anwendung der Gesetze des Drittlandes unterliegen, (b) die ausdrückliche Einwilligung des Fahrzeugführers einzuholen oder das Vorhandensein und die Anwendbarkeit eines anderen gültigen Rechtsgrundes gemäß den Datenschutzgesetzen für eine solche Nutzung des Dienstes, der Dienste Dritter, der Kundendaten, der Telematikdaten und der Personenbezogenen Daten des Fahrzeugführers sicherzustellen und (c) wenn die Einwilligung in die Datenverarbeitung als Rechtsgrundlage verwendet wird, gemäß den Datenschutzgesetzen Arbeitsbedingungen zu schaffen, bei denen die Einwilligung frei und nicht unter der Furcht vor Ahndungen oder Nachteilen für die Nichterteilung der Einwilligung erklärt wird.

6.4           Zusicherungen und Garantien des Kunden. Der Kunde sichert hiermit zu und gewährleistet zum Datum des Inkrafttretens und während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags, dass der Kunde keine Kundendaten hochlädt oder überträgt: (i) für die der Kunde nicht das Recht hat, sie zu kopieren, zu übertragen, zu verteilen und abzubilden; oder (ii) die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder zu einem Verhalten ermutigen, das zu einer zivil- oder strafrechtlichen Haftung führen würde.

6.5           Schadloshaltung. Der Kunde verpflichtet sich, FC, Complete Innovations Inc. und jede seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Gesellschafter, Partner, Mitarbeiter, verbundenen Parteien, Vertreter und Nachfolger (die „Fleet Complete Gruppe„) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von jeglichen Verlusten, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren entstehen, die von einem Dritten gegen Fleet Complete Group erhoben werden und die sich auf Folgendes stützen, sich darauf beziehen oder dadurch verursacht werden: (a) einen Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen in Ziffer 6.3 dieses Vertrags, (b) einen Verstoß des Kunden gegen seine Garantien gemäß Ziffern 6.5 oder 8.1 oder (c) einen Verstoß des Kunden gegen Datenschutzgesetze in Bezug auf die Erfassung von Personenbezogenen Daten der Fahrzeugführer durch den Kunden. Ziffer 13.1 ist auf diese Ziffer 6.6 nicht anzuwenden.

 

7.            KUNDENDATEN
7.1           Eigentum. Im Verhältnis zwischen FC und dem Kunden ist der Kunde der alleinige Eigentümer aller Rechte und Interessen an allen Kundendaten. FC erwirbt weder ausdrücklich noch stillschweigend irgendwelche Rechte oder Eigentum an den Kundendaten; vorausgesetzt, der Kunde weist FC hiermit an und gewährt FC das Recht und die Lizenz, die Kundendaten zu nutzen, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dies für die Erbringung des Dienstes, einschließlich der Bereitstellung, Verwaltung, Fehlerbehebung und Verbesserung des Dienstes, erforderlich ist oder soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist.

7.2           Datenbank-Sicherung. Alle 24 Stunden wird eine vollständige Sicherung der Datenbank des Kunden mit den durch die Nutzung des Dienstes erstellten Kundendaten in einer Datei auf den FC-Servern gespeichert. Einmal alle 30 Tage wird eine Kopie der letzten vollständigen Sicherungsdatei übertragen und in einem feuerfesten Tresor an einem Standort aufbewahrt, der sich an einer anderen Adresse als die Datenbank des Kunden befindet.

7.3           Speicherung und Aufbewahrung von Daten. FC bewahrt die Kundendaten während der Laufzeit dieses Vertrages in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages auf. FC wird: (a) Standortdaten für mindestens ein (1) Jahr ab dem Datum, an dem die Standortdaten durch den Kunden oder den Dienst an einen FC-Server übermittelt werden; und (b) die Auftragsdaten des Kunden für mindestens sieben (7) Jahre ab dem Datum, an dem die Auftragsdaten durch den Kunden an FC übermittelt werden (jeder dieser Zeiträume wird im Folgenden als „Aufbewahrungszeitraum“ bezeichnet) aufbewahren. Auf Anfrage des Kunden, die jederzeit und von Zeit zu Zeit während der geltenden Aufbewahrungsfrist gestellt werden kann, stellt FC alle Daten des Kunden, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz von FC befinden, zum sicheren Abruf durch den Kunden zur Verfügung, und zwar zum jeweils aktuellen Tarif von FC für die Datenabfrage.

7.4           Rechte an abgeleiteten Daten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienst aggregierte Daten und Systemnutzungs-, Analyse- und Diagnoseinformationen zur Überwachung und Verbesserung des Dienstes, zur Unterstützung bei der Erbringung von Supportleistungen und zur Erstellung neuer Produkte und Dienste erzeugt, zusammenstellt, speichert und verwendet. Der Kunde gewährt FC hiermit eine nicht exklusive, übertragbare, abtretbare, unwiderrufliche, weltweite, unbefristete Lizenz zum Erfassen, Verarbeiten und Aggregieren von Kundendaten, einschließlich Telematikdaten und anderen ähnlichen Informationen und Daten, und zum Erstellen von anonymisierten, aggregierten Datensätzen und zur Verwendung dieser anonymisierten und aggregierten Daten sowie aller Modifikationen und Ableitungen davon („Abgeleitete Daten“) für Verkehrsinformationen, Fahrdatenanalysen, Kartierungen, Flotten- und Branchen-Vergleich, zum Verständnis der Nutzung, zur Verbesserung des Dienstes und der Supportleistungen, zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen und für jeden anderen Geschäftszweck. Diese Abgeleiteten Daten sind nicht mehr mit dem Kunden, den Fahrzeugen oder den Fahrzeugführern verbunden und sind somit keine Kundendaten. FC kann seine Rechte an den Abgeleiteten Daten an Dritte übertragen oder abtreten.

7.5           Aussetzung des Zugangs. Zusätzlich zu etwaigen Kündigungsrechten von FC gemäß diesem Vertrag können außergewöhnliche Umstände es erforderlich machen, dass FC nach billigem Ermessen den Zugang des Kunden zum und/oder die Nutzung des Dienstes und/oder einer Komponente des Dienstes aussetzt oder beendet oder anderweitig modifiziert, um: (a) wesentliche Schäden oder eine wesentliche Beeinträchtigung der Integrität des Netzwerks von FC zu verhindern; oder (b) Gesetze, Vorschriften, Gerichtsbeschlüsse oder andere behördliche Anordnungen zu erfüllen. FC benachrichtigt den Kunden über eine solche Aussetzung oder Beendigung so weit wie möglich im Voraus, und wenn eine solche Vorankündigung nicht möglich ist, dann so schnell wie möglich nach einer solchen Aussetzung oder Beendigung. Im Falle einer Aussetzung wird FC die Aussetzung auf das minimal erforderliche Maß beschränken und den Zugang des Kunden zum Dienst unverzüglich wiederherstellen, sobald das Ereignis, das zu der Aussetzung geführt hat, in angemessener Weise behoben wurde (u.a. durch die Zustimmung des Kunden, die mit einer solchen Aussetzung verbundenen Risiken zu akzeptieren). Sofern die Aussetzung oder Beendigung des Zugangs nicht durch einen Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag verursacht wurde (einschließlich jeglicher Handlungen eines verbundenen Unternehmens des Kunden oder eines Nutzers, die einen Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag darstellen würden) (i) werden alle Gebühren im Zusammenhang mit dem Abonnement oder anderen ausgesetzten Diensten für die Dauer der Aussetzung erlassen und alle derartigen erlassenen Gebühren, die im Voraus bezahlt wurden, werden dem Kunden zurückerstattet; und (ii) im Falle einer Kündigung in Verbindung mit dieser Ziffer 7.5 erhält der Kunde eine Rückerstattung aller im Voraus bezahlten Gebühren.

 

8.            Schutz von perSONENBEZOGENEN DATEN
8.1           Der Kunde ist der Datenverantwortliche. In Bezug auf alle Personenbezogene Daten, die FC im Rahmen dieses Vertrags vom oder durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleibt der Kunde zu jeder Zeit der Datenverantwortliche und ist für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, dass er Personenbezogene Daten rechtmäßig erhebt, einschließlich einer ausdrücklichen, eindeutigen und informierten Einwilligung oder gemäß einer anderen Rechtsgrundlage für die Erhebung Personenbezogener Daten, wie sie nach den Datenschutzgesetzen zulässig ist. Soweit FC Personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung des Dienstes und der damit verbundenen Leistungen gemäß diesem Vertrag verarbeitet, geschieht dies nur als Datenverarbeiter, der im Auftrag des Kunden (als Datenverantwortlicher) und in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Vertrags handelt.

8.2          FC’s Verarbeitung von Personenbezogene Daten.

(a)            Sicherheit und Verarbeitung. FC sichert Personenbezogene Daten mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, die dem Grad der Sensibilität der Personenbezogenen Daten entsprechen. FC verarbeitet Personenbezogene Daten nur im Auftrag des Kunden und in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Kunden und den Datenschutzgesetzen für die folgenden Zwecke: (i) Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Vertrag; (ii) Verarbeitung, die vom Kunden und seinen Nutzern und Fahrzeugführern bei der Nutzung des Dienstes veranlasst wird; und (iii) Verarbeitung zur Erfüllung anderer dokumentierter, angemessener Anweisungen des Kunden, sofern diese Anweisungen mit den Bedingungen des Vertrages übereinstimmen.
(b)            Grenzüberschreitende Übertragung von Personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten werden in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union nur dann übertragen, wenn die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für das Drittland gefasst hat, der widerspiegelt, dass das Drittland einen angemessenen Datenschutz bietet, oder mit der ausdrücklichen Einwilligung des Fahrzeugführers einschließlich der Information darüber, dass die Personenbezogenen Daten dann unter die Anwendung der Gesetze des Drittlandes fallen

8.3            Technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen. In Verbindung mit der Bereitstellung des Dienstes wird FC wirtschaftlich angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Personenbezogenen Daten treffen. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen u.a. Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs, der Nutzung, der Änderung oder der Offenlegung von Personenbezogenen Daten durch Mitarbeiter von FC, außer (a) zur Bereitstellung des Dienstes und zur Verhinderung oder Behebung von Dienst- oder technischen Problemen, (b) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist und nach Feststellung einer rechtmäßigen Befugnis oder (c) wenn dies ausdrücklich schriftlich vom Kunden genehmigt wurde. FC wird im Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstes die Datenschutzgesetze sowie die Datenschutzrichtlinien von FC einhalten. FC stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung Personenbezogener Daten befasst sind, über die Vertraulichkeit der Personenbezogenen Daten informiert sind und eine angemessene Schulung über ihre Verantwortlichkeiten erhalten haben, und FC ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter von FC, die mit der Verarbeitung Personenbezogener Daten befasst sind, sicherzustellen.

8.4            Datenverstoß. Bei Bekanntwerden eines unrechtmäßigen Zugriffs auf Personenbezogene Daten, eines unbefugten Zugriffs auf solche Einrichtungen oder Geräte, der zum Verlust, zur Offenlegung oder Veränderung von Personenbezogene Daten führt, oder eines tatsächlichen Verlusts oder einer vermuteten Bedrohung der Sicherheit Personenbezogener Daten (einschließlich des physischen Eindringens in ein gesichertes Gebäude, des Eindringens in Computersysteme/Hackens, des Verlusts/Diebstahls eines Computergeräts, von Speichermedien oder gedruckten Materialien oder sonstiger unbefugter Zugriff) (jeweils ein „Sicherheitsvorfall“), wird FC den Kunden unverzüglich über den Sicherheitsvorfall benachrichtigen (und unter allen Umständen mindestens so schnell, wie FC ähnlich gelagerten Kunden des Kunden informiert, in jedem Fall aber so schnell, wie es unter den gegebenen Umständen möglich ist), und wird den Sicherheitsvorfall untersuchen oder die erforderliche Unterstützung bei der Untersuchung des Sicherheitsvorfalls leisten und dem Kunden detaillierte Informationen über den Sicherheitsvorfall zur Verfügung stellen. FC wird alle wirtschaftlich vertretbaren Schritte unternehmen, um die Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls abzumildern oder den Kunden dabei zu unterstützen, und wird den Kunden vorab über geplante Mitteilungen an Dritte im Zusammenhang mit einem Sicherheitsvorfall, der Personenbezogene Daten betrifft, informieren und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden, die nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden darf, vornehmen. FC wird in jedem Fall mit dem Kunden bei der Aufsetzung solchen Mitteilungen zusammenarbeiten und sich mit ihm abstimmen. FC wird die dieser Ziffer 4 enthaltenen Verpflichtungen auf eigene Kosten einhalten, es sei denn, der Sicherheitsvorfall ist auf fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Kunden oder auf die Einhaltung ausdrücklicher schriftlicher Anweisungen des Kunden durch FC zurückzuführen.

8.5            Datenverarbeitungsvertrag Soweit erforderlich, schließen FC und der Kunde einen separaten Datenverarbeitungsvertrag ab, der die Verarbeitung und den Schutz Personenbezogener Daten durch FC während der Erbringung des Diensts für den Kunden regelt.

 

9.              VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT DES KUNDEN
Der Dienst, insbesondere die Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das spezifische Design, die Struktur und Logik der einzelnen Programme, ihre Interaktionen sowohl intern als auch extern, und die darin verwendeten Programmiertechniken gelten als vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der Fleet Complete Gruppe und/oder seinen Lizenzgebern (die „vertraulichen Informationen“), deren unbefugte Offenlegung der Fleet Complete Gruppe irreparablen Schaden zufügen würde. Der Kunde ist verpflichtet, die gleiche Sorgfalt und die gleichen Mittel anzuwenden, die er zum Schutz seiner eigenen Informationen ähnlicher Art einsetzt, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber Dritten zu verhindern und unter den gegebenen Umständen angemessene Schritte gemäß Artikel 2 Absatz 1 (c) der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen, wie sie im jeweiligen EU-Mitgliedstaat umgesetzt wurde, zu unternehmen, um die Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen der Fleet Complete Gruppe zu gewährleisten. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen nicht für andere als die in diesem Vertrag genehmigten Zwecke verwenden, vervielfältigen oder verbreiten. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages für die Vertraulichen Informationen mit der Maßgabe, dass die hierin enthaltenen Vertraulichkeitsbestimmungen nicht für Vertrauliche Informationen gelten, die (i) dem Kunden vor der Offenlegung ausweislich seiner Geschäftsunterlagen bekannt waren; (ii) vor ihrer Offenlegung rechtmäßig öffentlich zugänglich waren oder auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen die hierin enthaltenen Vertraulichkeitsbestimmungen öffentlich zugänglich werden; (iii) dem Kunden von einem Dritten offengelegt wurden, vorausgesetzt, dass dieser Dritte oder eine andere Partei, von der dieser Dritte diese Informationen erhält, nicht gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf diese Informationen verstößt; oder (iv) offengelegt werden, wenn eine solche Offenlegung im Rahmen eines gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens erzwungen wird oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass der Kunde FC zuvor in angemessener Weise benachrichtigt, damit FC Schutzmaßnahmen oder andere gerichtliche Anordnungen beantragen kann.

 

10.          EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
10.1         Service-Garantie. FC gewährleistet, dass der Dienst während der Abonnementlaufzeit im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation oder anderen von FC veröffentlichten Spezifikationen funktioniert. FC gewährleistet jedoch nicht, dass die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unterbrechungsfrei ist, dass der Betrieb des Dienstes fehlerfrei ist, dass der Dienst den Anforderungen des Kunden entspricht oder dass alle Fehler behoben werden.

10.2        Gewährleistungsausschlüsse. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Dienst auf oder in Verbindung mit anderer Hardware oder anderen Programmen als der Version der Hardware und der Programme verwendet wird, mit denen der Dienst, wie in den Dokumenten beschrieben, verwendet werden soll.

10.3        Hardware-Garantie.  FC gewährt hinsichtlich der Teilnehmergeräte eine Hardware-Garantie, die hier https://www.fleetcomplete.de/rechtliches abgerufen werden kann.

10.4        Keine Garantie für Testphase. WENN DER KUNDE DEN DIENST TESTET, DANN WIRD DER DIENST UND DIE DOKUMENTATION DEM KUNDEN VON FC VOLLSTÄNDIG AUF DER BASIS „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN.

10.5        Gewährleistungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IN DIESER ZIFFER 10 WIRD DER DIENST OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE WEITERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER SOLCHEN, DIE SICH AUS DEM GESETZ, DEM HANDELSBRAUCH ODER DEM GESCHÄFTSVERLAUF ERGEBEN. FC ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE ODER ZUSICHERUNG HINSICHTLICH DER NUTZUNG ODER DER ERGEBNISSE DER NUTZUNG DES DIENSTES IN BEZUG AUF RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, AKTUALITÄT ODER SONSTIGES. FC GARANTIERT NICHT, DASS DER DIENST DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT, DASS DER BETRIEB DES DIENSTES UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI IST ODER, DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN.

10.6        Haftungsausschluss für Internet-Verbindungen. FC stellt den Dienst über das Internet zur Verfügung. Der Kunde muss auf eigene Kosten alle erforderliche Hardware, Anwendungen und Internetverbindungen bereitstellen, um über das Internet auf den Dienst zugreifen zu können. Der Kunde erkennt an, dass das Internet bekanntermaßen unvorhersehbar ist und von Zeit zu Zeit den Zugang zum Dienst oder die Leistung im Rahmen dieses Vertrages behindern kann. Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass FC nicht für Störungen der Nutzung des Dienstes oder des Zugriffs auf den Dienst verantwortlich ist, soweit diese durch das Internet verursacht werden, daraus resultieren oder darauf zurückzuführen sind.

10.7        FC Vision™ Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung. Der Dienst umfasst den Drittanbieterdienst FC Vision™ („FC Vision“). Wenn FC Vision vom Kunden aktiviert wird, stimmt der Kunde hiermit der Erfassung, Speicherung und Verwendung der durch die Verwendung von FC Vision erfassten Videodaten, wie in der Dokumentation beschrieben (die „FC Vision Daten“), durch LightMetrics, Inc. („LightMetrics“), dem Lizenzgeber von FC für die FC Vision Software, zu. In Bezug auf die FC Vision Daten ist FC der Datenverarbeiter und LightMetrics der Unterverarbeiter, und FC veranlasst LightMetrics, die FC Vision Daten des Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden zu erfassen, zu speichern und zu nutzen. Darüber hinaus gelten die folgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen für FC und seine Lizenzgeber. FC Vision ist nur dazu gedacht, die eigenen Fähigkeiten und die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers beim Fahren eines Fahrzeugs zu unterstützen und zu erweitern. Die primäre Funktion von FC Vision besteht darin, den Fahrzeugführer auf bestimmte, in der Dokumentation beschriebene Ereignisse aufmerksam zu machen, und ersetzt dementsprechend nicht die Anforderung an den Fahrzeugführer, auf die Verkehrsbedingungen zu achten und in einer legalen und verantwortungsvollen Weise ohne jegliche Ablenkung zu fahren. Es wird erwartet, dass sich die Fahrzeugführer nicht auf die FC Vision Warnungen als Ersatz für ihr eigenes Urteilsvermögen und ihre Aufmerksamkeit verlassen. Bestimmte Funktionen funktionieren möglicherweise nicht in Situationen wie: (a) wenn die Sicht aufgrund der vorherrschenden Wetterbedingungen schwierig ist; (b) wenn Fahrspuren nicht deutlich markiert oder sichtbar sind; (c) wenn das Fahrzeug einem anderen Fahrzeug als Autos, Bussen oder LKWs folgt; (d) wenn das Sichtfeld der Kamera verdeckt ist; (e) bei einer Verschlechterung der Internetverbindung zwischen Kamera und mobilem Gerät; und/oder (f) bei Änderungen der Kameraausrichtung nach der Installation. Sofern HIER nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind FC ODER SEINE LIZENZGEBER (EINSCHLIESSLICH LIGHTMETRICS) unter keinen Umständen für irgendwelche Schäden oder Haftungen WELCHER ART auch immer verantwortlich, die aufgrund der NUTZUNG von FC VISION durch einen FAHRZEUGFÜHRER entstehen.

 

11.           TELEKOMMUNIKATIONSTRÄGER UND GPS
11.1          Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die bei der Bereitstellung des Dienstes verwendeten Kommunikationsdienste von Dritten bereitgestellt werden, und der Kunde nimmt insbesondere Folgendes zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden:

(a)            Der Kunde erkennt an, dass der Dienst aufgrund von atmosphärischen, geländebedingten oder anderen natürlichen oder künstlichen Bedingungen vorübergehend unterbrochen oder eingeschränkt sein kann und aufgrund von Überlastungen, Änderungen, Aufrüstungen, Verlegungen und Reparaturen der Übertragungsnetze vorübergehend unterbrochen oder eingeschränkt sein kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass FC für solche Unterbrechungen des Dienstes oder die Unmöglichkeit der Nutzung des Dienstes nicht verantwortlich ist.
(b)            FC kann die Bereitstellung des Dienstes vollständig oder teilweise vorübergehend auszusetzen oder dauerhaft zu beenden, wenn der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters oder andere Netzwerkregeln und -richtlinien verstößt.
(c)            Es muss eine relativ klare „Sichtlinie“ zwischen der GPS-Antenne und 4 oder mehr Satelliten bestehen. Objekte, wie z. B. Gebäude, Überführungen und andere Hindernisse (z. B. Parkplätze in Garagen oder Tiefgaragen), die die Antenne von einem Satelliten abschirmen, können das Satellitensignal möglicherweise so abschwächen, dass es zu schwierig wird, eine zuverlässige und/oder genaue Positionierung zu gewährleisten. Diese Schwierigkeiten treten vor allem in dicht besiedelten Stadtgebieten auf.

 

12.          IP-VERLETZUNG ENTSCHÄDIGUNG
12.1         FC-Schadensersatz. FC verteidigt den Kunden (einschließlich seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer, leitenden Angestellten und Direktoren) und stellt ihn frei von Geldbußen, Strafen, Verlusten, Kosten, Schäden, Verletzungen, Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Vergleichen und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten), die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die behaupten, dass die Ausübung der hierin gewährten Rechte Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzen („Ansprüche Dritter aus IP Verletzungen“).

12.2        Bedingungen. Die Verpflichtung, den Kunden gemäß Ziffer 12.1 zu verteidigen und schadlos zu halten, steht unter der Bedingung, dass der Kunde FC unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch eines Dritten informiert, kooperiert und auf Kosten von FC angemessene Informationen und Unterstützung im Zusammenhang mit der Verteidigung und Beilegung des Anspruchs leistet. FC behält die alleinige Kontrolle über die Beilegung oder Verteidigung solcher Ansprüche Dritter.

12.3        Ausnahmen. FC ist nicht dafür verantwortlich, den Kunden schadlos zu halten, soweit die Haftung für die Verletzung daraus resultiert, dass (i) die Entwürfe, Spezifikationen oder schriftlichen Anweisungen des Kunden, wie sie vom Kunden angefordert und FC zur Verfügung gestellt wurden, eingehalten wurden; (ii) die Software durch den Kunden modifiziert wurde, wenn eine solche Verletzung ohne diese Modifikation vermieden worden wäre; (iii) die Software oder der Dienst mit Geräten oder Software, die nicht von FC autorisiert oder zur Verfügung gestellt oder von FC in der Dokumentation genehmigt wurde, verbunden wurde, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Verbindung vermieden worden wäre; oder (iv) der Kunde es versäumt hat, eine aktualisierte oder aktuelle Version des von FC zur Verfügung gestellten Dienstes zu verwenden, nachdem er von FC darüber informiert wurde, dass die vorherige Version des Dienstes ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt.

12.4        Andere Rechtsbehelfe. Ohne Einschränkung der Ziffer 12.1 und zusätzlich dazu kann FC, wenn es von einer Klage oder einem Antrag benachrichtigt wird, der darauf abzielt, die Ausübung eines der hierin gewährten Rechte einzuschränken, (und im Falle eines Urteils, einer Verfügung oder einer einstweiligen Verfügung, die die Ausübung eines der hierin gewährten Rechte einschränkt, muss FC) nach Treu und Glauben und auf eigene Kosten (a) das Recht für den Kunden erwirken, seine Rechte in Übereinstimmung mit diesem Vertrag auszuüben, (b) andere, nicht verletzende Software mit gleichwertigen Funktionsfähigkeiten bereitstellen, (c) den Dienst unter Beibehaltung gleichwertiger Funktionsfähigkeiten so modifizieren, dass er nicht mehr rechtswidrig ist, oder (d) wenn keine der vorgenannten Maßnahmen nach alleinigem Ermessen von FC wirtschaftlich durchführbar sind, die Lizenz(en) für den betreffenden Dienst kündigen und dem Kunden den Teil der im Voraus bezahlten Abonnementgebühren erstatten, der auf den Zeitraum nach der Kündigung der Lizenz gemäß Ziffer 12.4 fällt.

12.5        Ausschließliche Rechtsbehelfe. ZIFFER 12 DIESES VERTRAGS ENTHÄLT DIE GESAMTE HAFTUNG VON FC UND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR VERLETZUNGSANSPRÜCHE BETREFFEND ANSPRÜCHE DRITTER AUS IP VERLETZUNGEN.

 

13.          HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
13.1         Indirekte Schäden. MIT AUSNAHME EINER VERLETZUNG VON ZIFFER 8 DIESES VERTRAGS ODER IM FALLE DER SCHADLOSHALTUNG DER FC DURCH DEN KUNDEN HAFTET KEINE PARTEI FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ (EINSCHLIESSLICH NUTZUNGS-, DATEN-, GESCHÄFTS-, FIRMENWERT-, RUF- ODER KREDITVERLUSTE, EINKOMMENS- UND ZINSVERLUSTE, GEWINNE, ODER ERWARTETE GEWINNE UND ANSPRÜCHE AUF SOLCHE SCHÄDEN DURCH DRITTE), DIE MIT DIESEM VERTRAG IN ZUSAMMENHANG STEHEN ODER DARAUS ENTSTEHEN, WIE AUCH IMMER VERURSACHT, AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE KLAGE AUS VERTRAG (EINSCHLIESSLICH WESENTLICHER VERTRAGSVERLETZUNG), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG HANDELT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE ODER EIN SOLCHER SCHADEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAR.

13.2         Direkte Schäden. MIT AUSNAHME VON ANSPRÜCHEN GEMÄSS ZIFFER 12 DIESES VERTRAGS SOLL DIE GESAMTHAFTUNG VON FC FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE AUF DIREKTE SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN, WIE AUCH IMMER VERURSACHT, AUF DER GRUNDLAGE JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES DURCH VERTRAGSBRUCH (EINSCHLIESSLICH WESENTLICHER VERTRAGSVERLETZUNG), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB FC AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN, NICHT DIE ABONNEMENTGEBÜHREN ÜBERSTEIGEN, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DIE HAFTUNG AUSGELÖST HAT, AN FC FÜR DEN DIENST GEMÄSS DIESEM VERTRAG GEZAHLT HAT.

 

14.           Exportbeschränkungen
Der Dienst und die damit verbundenen Informationen unterliegen Export- und Importbeschränkungen. Durch das Herunterladen, die Installation, den Zugriff oder die Nutzung des Dienstes erklären und garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, unter der Kontrolle eines Landes stehen und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes sind, in das der Export des Dienstes oder damit verbundener Informationen nach den Gesetzen und/oder Vorschriften der Niederlande, Kanadas und/oder der Vereinigten Staaten verboten ist. Sie erklären und garantieren außerdem, dass Sie keine Person sind, an die der Export des Dienstes oder damit verbundener Informationen durch die Gesetze und/oder Vorschriften der Niederland, Kanadas und/oder der Vereinigten Staaten verboten wäre. Sie halten die Exportgesetze und -vorschriften der Niederlande, Kanadas und der Vereinigten Staaten ein, die auf den Dienst und die zugehörigen Informationen anwendbar sind, und Sie halten alle lokalen Gesetze und/oder Vorschriften in Ihrer Jurisdiktion ein, die sich auf Ihr Recht zum Export, Import oder zur Nutzung des Dienstes oder der zugehörigen Informationen auswirken können, und Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie alle anwendbaren Gesetze und/oder Vorschriften eingehalten haben. Der Dienst darf nicht für Zwecke verwendet werden, die durch Exportgesetze und/oder -vorschriften verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen. Sie sind verantwortlich für die Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen für jeden nachfolgenden Export, Import oder jede Nutzung des Dienstes oder der damit verbundenen Informationen

 

15.          UNTERSTÜTZUNG
15.1         Support-Bedingungen. Ein Standard Support ist in den Lizenzgebühren enthalten und wird von FC in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Supportbedingungen bereitgestellt. Die Supportbedingungen können von FC nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert werden.

15.2        Ausschlüsse. FC leistet nur technische Supportleistungen für den Dienst und nicht in Bezug auf andere unterstützende Hardware oder Software. FC kann den Kunden bei der Inanspruchnahme von technischen Support- und Garantieleistungen für von FC oder seinen Partnern verkaufte Hardware unterstützen.

 

16.          KUNDENBESTELLUNG
Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen dem Kunden und FC bzw. dessen autorisiertem Wiederverkäufer oder Vertriebspartner vereinbart, wird die Annahme einer Bestellung vom Kunden für den Dienst ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass der Kunde die in dem Vertrag und in der Auftragsbestätigung für den Dienst enthaltenen Bedingungen akzeptiert und diesen zustimmt, und FC wird den Dienst nur zu diesen Bedingungen und nicht zu den in der Bestellung des Kunden enthaltenen Bedingungen bereitstellen. Jegliche Bedingungen, die in der Bestellung des Kunden oder in einem anderen vom Kunden ausgestellten Dokument in Bezug auf diesen Vertrag enthalten sind und die nicht mit den hierin enthaltenen Bedingungen übereinstimmen, werden hiermit nicht anerkannt.

 

17.          ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
17.1         Keine Verunglimpfung. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt die Fleet Complete Gruppe verunglimpfen, auch nicht nach Beendigung dieses Vertrags.

17.2        Änderungen. Änderungen an diesem Vertrag sind für die Parteien nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht ausgeschlossen, behält sich FC das Recht vor, nach eigenem Ermessen zukünftige Änderungen an diesem Vertrag vorzunehmen, u.a. um Änderungen, die gesetzlich verlangt sind, vorzunehmen (einschließlich Änderungen zur Sicherstellung der Durchsetzbarkeit dieses Vertrags) oder um Änderungen der Geschäftspraktiken zu berücksichtigen. FC ist berechtigt, unwesentliche Änderungen an diesem Vertrag vorzunehmen, ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle wesentlicher Änderungen wird FC den Kunden mit einer angemessenen Frist vor der Durchführung der Änderungen benachrichtigen. Wenn Sie den Dienst weiterhin nutzen, nachdem die Änderungen in Kraft getreten sind, wird davon ausgegangen, dass Sie diese Änderungen akzeptiert haben. Falls Sie nicht an die Änderungen gebunden sein wollen, sollten Sie FC vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen darüber informieren, dass Sie den Dienst unter den Bedingungen des unveränderten Vertrages bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages, wie in der Bestellung angegeben, weiter nutzen wollen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, die sich aus der geltenden Gesetzgebung ergeben, abzulehnen oder auszuschließen, daran gebunden zu sein.
Die neuste Fassung des Vertrags ist unter https://www.fleetcomplete.de/rechtliches abrufbar.

17.3        Abtretung. Keine der Parteien darf diesen Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diesen Vertrag oder ihrer Rechte oder Verpflichtungen unter diesem Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Dritten in Verbindung mit dem Verkauf aller, oder im Wesentlichen aller, Geschäfte oder Vermögenswerte der abtretenden Partei in Bezug auf diesen Vertrag (sei es durch Fusion, Verkauf von Aktien oder Anteilen, Verkauf von Vermögenswerten oder anderweitig) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, vorausgesetzt, der Abtretungsempfänger stimmt zu, alle Verpflichtungen der abtretenden Partei unter diesem Vertrag zu übernehmen. Jede Abtretung oder versuchte Abtretung abweichend von Ziffer 17.3 ist nichtig im Sinne von Artikel 3:83 (2) Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch.

17.4        Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

17.5        Weitere Zusicherungen. Die Parteien verpflichten sich, von Zeit zu Zeit weitere Dokumente auszufertigen und weitere Handlungen vorzunehmen, die notwendig oder wünschenswert sind, damit dieser Vertrag umgesetzt werden kann. Jegliche Änderungen dieses Vertrags, einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel, erfordern zu ihrer Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Schriftform.

17.6        Anwendbares Recht. Dieser Vertrag und alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen den Gesetzen der Niederlande und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

17.7        Gerichtsstand. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand des Bezirksgerichts Utrecht (Niederlande) für alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf ihr beruhen.

17.8        Kein Verzicht.  Jedes Versäumnis einer Partei, ihre Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel im Rahmen dieses Vertrages auszuüben, oder jede Verzögerung bei der Ausübung ihrer Rechte und Rechtsmittel im Rahmen dieses Vertrages gilt, soweit gesetzlich zulässig, nicht als Verzicht oder Änderung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieses Vertrages.

17.9        Rechtswirksamkeit. Dieser Vertrag ist für die jeweiligen Vertragsparteien, ihre Erben oder gesetzlichen Vertreter, Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und gilt zu deren Gunsten. Berechtigt aus diesem Vertrag sind neben FC auch Complete Innovations Inc., denen hieraus in vollem Umfang eigene Ansprüche zustehen (Vertrag zugunsten Dritter iSv § 328 Abs. 1 BGB).