ERLEBEN, WAS VERBINDET.
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG DER FLEET COMPLETE GERMANY GMBH („FC“ ODER „FLEET COMPLETE“)
SOFTWARENUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. DEFINITIONEN
In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe jeweils die folgende Bedeutung:
„Kunde“ bezeichnet die in der jeweiligen Bestellung angegebene juristische Person, die Fleet Complete Solution abonniert.
„Daten“ bezeichnet jegliche und alle Daten, Informationen, Unterlagen oder Dateien, die von Fleet Complete Solution erfasst, erstellt oder generiert wurden, und die auf von Fleet Complete für die Nutzung der Fleet Complete Solution bereitgestellte FC-Server übertragen, hochgeladen und/oder darauf gespeichert wurden.
„Aggregierte Daten“ bezeichnet Daten, die mit anderen Daten kombiniert wurden.
„Anonymisierte Daten“ bezeichnet Daten, die „gereinigt“ wurden, um die Privatsphäre einzelner natürlicher Personen zu schützen, indem Informationen, welche Rückschlüsse auf die Person zulassen, von den Daten entfernt wurden, damit von den Daten beschriebene oder durch diese identifizierte Personen anonym bleiben.
„Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften Kanadas (einschließlich des kanadischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und über elektronische Dokumente, Personal Information Protection and Electronic Documents Act) und der kanadischen Gesetze gegen Spam), der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und ihrer Mitgliedstaaten, der Schweiz und Großbritanniens, einschließlich der DSGV, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung gelten.
„Abgeleitete Daten“ hat die in Abschnitt 4.3. angegebene Bedeutung.
„Dokumentation“ bezeichnet die von FC mit Fleet Complete Solution in elektronischer Form bereitgestellten erläuternden Nutzermaterialien.
„FC-Server“ bezeichnet einen Computerserver von FC, der sich in den Räumlichkeiten von FC oder bei einem Drittanbieter von Hosting- bzw. Netzwerkdiensten befindet, welcher die Software hostet.
„Fleet Complete Solution“ bezeichnet die gesetzlich geschützte Lösung von FC, welche die Erbringung von Abonnenten-, Standort- und Datenkommunikationsdienstleistungen, die Software und Dokumentation umfasst, für die dem Kunden Zugangs- und Nutzungsrechte im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, welche sich auf einem oder mehreren FC-Servern befindet und auf die der Kunde, Nutzer und Fahrzeugführer über das Internet per Fernzugriff zugreifen können, einschließlich von Unterstützungsleistungen und sonstigen Nebenleistungen, die in Verbindung damit zur Verfügung stehen, und zwar in der von FC ggf. nach seinem alleinigen Ermessen aktualisierten Version.
„DSGV“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
„Standortdaten“ bezeichnet mittels GPS generierte Daten zu oder in Verbindung mit dem geografischen Standort, Kurs, der Geschwindigkeit oder ähnlichen Informationen.
„Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Kunden, sofern diese von FC oder einem der autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebshändler von FC angenommen wurde.
„Personenbezogene Daten“ bezeichnet jegliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, wie in den geltenden Datenschutzgesetzen definiert.
„Verarbeitung“ bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.
„Software“ bezeichnet die in der Bestellung angegebene gesetzlich geschützte Softwareanwendung von FC sowie die auf der Hardware des Abonnenten und sonstiger Hardware installierte Software.
„Abonnent“ bezeichnet ein Hardwaregerät, auf dem integrierte oder installierte Software läuft und das an ein Kommunikationsnetzwerk (u. a. Wi-Fi-, Mobilfunk-, Bluetooth- und Satellitennetze) angeschlossen ist, welches Standortinformationen und andere Daten an die FC-Server übermittelt, auf denen Fleet Complete Solution läuft, und das von FC oder einem Dritten bereitgestellt und in Fahrzeugen oder Vermögenswerten des Kunden installiert wird, um die Bereitstellung von Fleet Complete Solution zu ermöglichen.
„Abonnement“ bezeichnet das dem Kunden von FC gewährte Recht auf Zugang zu und Nutzung von Fleet Complete Solution gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der jeweiligen Bestellung, zur Verwendung in Verbindung mit der Anzahl der Abonnenten und während des Abonnementzeitraums, die jeweils in der betreffenden Bestellung angegeben sind.
„Abonnementgebühr“ bezeichnet die vom Kunden für ein Abonnement zu zahlende Gebühr, die in der Bestellung angegeben ist.
„Abonnementzeitraum“ bezeichnet den in der Bestellung angegebenen Lizenzzeitraum.
„Telematikdaten“ bezeichnet Daten zu oder in Verbindung mit dem Verhalten eines Fahrzeugführers und der Fahrzeugleistung, wie zum Beispiel Beschleunigung, Bremsen, Abbiegen und beinhaltet die Standortdaten.
„Fahrzeugführer“ bezeichnet eine natürliche Person, die ein Fahrzeug oder mobile Vermögenswerte, die an Fleet Complete Solution angeschlossen und auf Fleet Complete Solution aktiviert sind, verwendet oder bedient.
„Nutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden, einschließlich von Fahrzeugführern.
2. LIZENZGEWÄHRUNGEN
2.1 Lizenz für Fleet Complete Solution. Fleet Complete erteilt dem Kunden hiermit gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der Zahlung der geltenden Abonnementgebühren ein nicht ausschließliches, weltweit gültiges, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und internes Recht auf (a) Zugang zu und Nutzung von Fleet Complete Solution (sowie Erteilung der Zugriffs- und Nutzungserlaubnis an Nutzer), ausschließlich während der Abonnementlaufzeit durch eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern; und auf (b) Zugang zur und Nutzung der Dokumentation (sowie Erteilung der Zugriffs- und Nutzungserlaubnis an Nutzer), soweit dies vernünftigerweise notwendig ist, um die zulässige Nutzung von Fleet Complete Solution durch den Kunden während der Abonnementlaufzeit für die Anzahl an Abonnenten, für die der Kunde Abonnements erworben hat und die geltenden Abonnementgebühren bezahlt (wie in einer oder mehreren Bestellungen festgelegt), zu unterstützen.
2.2 Beschränkungen. Kunden dürfen nicht:
a. (Kopien der Software und der Dokumentation anfertigen, außer in dem Umfang, in dem dies unter dieser Vereinbarung erlaubt ist;
b. den Objektcode für die Software rückentwickeln, disassemblieren, zurückübersetzen, dekompilieren oder in einer anderen Art und Weise dekodieren, um den Quellencode daraus abzuleiten, oder jegliche Passwörter oder verschlüsselte Lizenzen oder Installationsschlüssel dekodieren, die Ihnen von Fleet Complete zur Verfügung gestellt wurden, um Fleet Complete Solution auf nicht genehmigten Geräten zu betreiben oder die obengenannten Tätigkeiten aus jedwedem anderen Grund auszuführen, oder zu versuchen diese auszuführen, außer in dem Umfang, in dem die vorstehende Beschränkung ausdrücklich durch geltendes Recht verboten ist;
c. Fleet Complete Solution nutzen, um gegen geltendes Recht zu verstoßen;
d. diese Vereinbarung oder die Ansprüche bzw. Rechte eines Kunden aus dieser Vereinbarung abtreten (kraft Gesetzes oder anderweitig), übertragen, versuchen dies zu tun oder einer Vereinbarung dahingehend mit einer anderen Partei beitreten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fleet Complete. Eine solche Abtretung oder versuchte Abtretung ist unwirksam und führt zur automatischen und sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung;
e. Fleet Complete Solution oder einen Nutzer, Host oder ein Netzwerk von Fleet Complete wissentlich beeinträchtigen, wie beispielsweise durch unabsichtlich versandte Viren, Überlastung, E-Mail-Überflutung, Spamming, E-Mail-Bombing oder einen Absturz;
f. „Links“ zu Fleet Complete Solution oder jedwedem Teil davon – außer für die Verwendung der durch Fleet Complete bereitgestellten API – herstellen bzw. diese „framen“ oder „spiegeln“;
g. Fleet Complete Solution, Software und/oder Dokumentation auf einem Server zur Verfügung stellen, der über ein öffentliches Netzwerk erreicht werden kann, wie insbesondere über das Internet, sodass Fleet Complete Solution, Software und/oder Dokumentation von jedweder Drittpartei kopiert werden kann;
h. Schutzmechanismen im Zusammenhang mit Fleet Complete Solution vernichten, deaktivieren oder umgehen;
i. außer wenn ausdrücklich hierin vorgesehen oder ausdrücklich durch Fleet Complete in schriftlicher Form erlaubt, Fleet Complete Solution, Software und Dokumentation oder jedweden Teil davon an eine Drittpartei unterlizenzieren, verbreiten, übertragen, leihen, nutzen, leasen oder anderweitig zur Verfügung stellen; oder
j. jegliche Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Eigentumsvermerke und/oder Logos von Fleet Complete oder seinen Lizenzgebern, die auf der Software oder in der Dokumentation erscheinen, entfernen oder verbergen.
2.3 Externe Dienstleistungen
Fleet Complete Solution umfasst Code, Inhalte, Funktionen, Funktionalität, Bestandteile und Dienstleistungen, die von Dritten bereitgestellt werden („externe Dienstleistungen“). Soweit der Kunde nicht verpflichtet ist, zum Zugriff auf und zur Nutzung einer solchen externen Dienstleistung einen Endbenutzer-Lizenzvertrag oder Nutzungsbedingungen für eine externe Dienstleistung anzunehmen und sich damit einverstanden zu erklären, gewährt FC dem Kunden hiermit eine vollständig bezahlte, lizenzgebührenfreie Unterlizenz zur Nutzung jeder dieser externen Dienstleistungen in Verbindung mit seiner Nutzung der jeweiligen Dienstleistung von FC. Die Nutzung einer externen Dienstleistung in Verbindung mit Fleet Complete Solution durch den Kunden auf eine Weise, die den Bedingungen dieses Vertrags entspricht, ist gestattet, und die Bestimmungen dieses Vertrags zu Lizenzgewährung, gesetzlich geschützten Rechten, Gewährleistung, Entschädigung und Haftungsbeschränkung gelten für externe Dienstleistungen.
2.4 Dokumentationslizenz
Der Kunde darf, während der Abonnementlaufzeit, die von Fleet Complete zur Unterstützung des Kunden bereitgestellte Dokumentation für den Betrieb und die Verwendung von Fleet Complete Solution nutzen, ausschließlich mit dem Ziel, dem Kunden bei der hierunter erlaubten Nutzung von Fleet Complete Solution zu assistieren.
2.5 Rechtsvorbehalt
Diese Vereinbarung stellt keinen Verkauf der Software dar. Dem Kunde werden keine Ansprüche, Eigentumsrechte oder Rechte am geistigen Eigentum an Fleet Complete Solution, der Software oder der Dokumentation, ganz oder teilweise gewährt. Diese Rechte verbleiben bei Fleet Complete und/oder den Lizenzgebern von Fleet Complete für im Rahmen von Fleet Complete Solution bereitgestellte Programme. Fleet Complete und seine Drittlieferanten behalten sämtliche Rechte und Ansprüche an der Fleet Complete Solution Software und allen Kopien davon, einschließlich aller Copyright- und anderer Rechte am geistigen Eigentums. Im Falle eines jeglichen Verstoßes gegen diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) von Fleet Complete seitens des Kunden, kann Fleet Complete seine Rechte an Fleet Complete Solution schützen und durchsetzen.
3 KUNDENANFORDERUNGEN, ERKLÄRUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND ABKOMMEN
3.1 Desktop-Anforderungen
Der Kunde stimmt überein, dass Desktop- oder Laptop-Computer, welche Fleet Complete Solution betreiben, über das Betriebssystem Windows 7, das aktuellste .NET-Framework, mindestens 4GB RAM sowie Internet Explorer 9 oder höher verfügen müssen („die Desktopanforderungen“).
3.2 Kundengeräte. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Erwerb, die Wartung, Instandhaltung und das Update von allen Geräten, Computern sowie der Software und Kommunikation von Fleet Complete Solution (wie beispielsweise Internetzugang), die erforderlich sind, damit der Kunde auf Fleet Complete Solution zugreifen und diese nutzen kann, sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben. Der Kunde stimmt zu, Fleet Complete Solution gemäß sämtlicher und aller Betriebsanleitungen oder Verfahren, die von Fleet Complete von Zeit zu Zeit herausgegeben werden können, zu nutzen, darauf zuzugreifen und sicherzustellen, dass alle Nutzer diese gemäß diesen Anleitungen oder Verfahren nutzen und darauf zugreifen.
3.3 Benachrichtigung und Einwilligung des Fahrzeugführers. Der Kunde hat vor jeder Nutzung eines Fahrzeugs, das an Fleet Complete Solution angeschlossen und bei Fleet Complete Solution aktiviert ist, durch einen Fahrzeugführer (a) den betreffenden Fahrzeugführer über die Verwendung von Fleet Complete Solution oder ähnlichen externen Dienstleistungen, einschließlich der resultierenden Erfassung, Nutzung und Weitergabe jeglicher Daten (einschließlich von Telematikdaten zu dem betreffenden Fahrzeugführer und dem Fahrzeug) durch den Kunden zu informieren und (b) die ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Fahrzeugführers zu einer solchen Verwendung von Fleet Complete Solution, der externen Dienstleistungen, Daten und Telematikdaten einzuholen.
3.4 Zusicherungen und Gewährleistungen des Kunden. Hiermit sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass ab dem Datum des Inkrafttretens und während der Laufzeit dieser Vereinbarung, der Kunde keine Daten hochlädt oder überträgt: (i) für die der Kunde keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, diese zu kopieren, zu übertragen, zu verteilen oder auszustellen; oder (ii), die gegen etwaige Datenschutzgesetze bzw. sonstiges geltende Recht oder Vorschriften verstoßen oder ein Verhalten fördern, das gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstoßen würde, oder das eine zivil- oder strafrechtliche Haftung auslösen würde.
4 RECHTE UND VERANTWORTLICHKEITEN VON FLEET COMPLETE
4.1 Backup der Datenbank
Ein vollständiges Backup der durch die Nutzung von Fleet Complete Solution erstellten Datenbank wird alle 24 Stunden in einem Ordner auf den FC-Servern gespeichert. Alle 30 Tage wird eine Kopie des jüngsten vollständigen Backups übertragen und in einem feuerfesten Safe an einem zweiten Standort unter einer anderen Anschrift als der Standort der Produktionsversion der Datenbank des Kunden hinterlegt.
4.2 Datensicherung und -speicherung
Fleet Complete wird die Daten während der Laufzeit dieser Vereinbarung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung, der FC-Datenschutzrichtlinie bzw. der Datenschutzgesetze aufbewahren. Fleet Complete hat Standortdaten für einen Zeitraum von mindestens einem (1) Jahr ab dem Datum, an dem die betreffenden Standortdaten vom Kunden oder von Fleet Complete Solution an einen FC-Server übermittelt werden, aufzubewahren („Aufbewahrungszeitraum“). Auf Anfrage des Kunden, die jederzeit und von Zeit zu Zeit während des geltenden Speicherungszeitraums erfolgen kann, wird Fleet Complete alle sich zu diesem Zeitpunkt in Fleet Complete Besitz befindlichen Daten dem Kunden zum dann gültige Datenabruftarif von Fleet Complete für einen sicheren Abruf zur Verfügung stellen.
4.3 Rechte an Daten
Soweit dies zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung nötig ist, einschließlich dieses §4, gewährt der Kunde Fleet Complete hiermit eine nicht ausschließliche, übertragbare, abtretbare, unwiderrufliche, weltweite und unbefristete Lizenz zur Nutzung der aggregierten und vollständig anonymisierten Daten, einschließlich Informationen zu Fleet Complete Solution oder Lieferaufträgen, Telematikdaten, Zeit, Geschwindigkeit und anderer von Fleet Complete Solution für Verkehrsinformationen, Analysen der Fahrtendaten, Mapping, Flotten- und Branchen-Benchmarking oder einen anderen Zweck erstellter Daten und erlaubt Fleet Complete und Drittparteien die obenstehenden Daten zu nutzen. Fleet Complete ist der Eigentümer von allen aggregierten oder de-identifizierten Daten, Änderungen solcher Daten und allen Ableitungen daraus (gemeinsam als „abgeleitete Daten“ bezeichnet) und hält alle Rechte an der Nutzung dieser abgeleiteten Daten für jegliche Zwecke, einschließlich gewerblicher Zwecke, ohne Entschädigung an den oder Zustimmung bzw. Einwilligung des Kunden. Fleet Complete kann jedes seiner Rechte an den abgeleiteten Daten an eine Drittpartei übertragen oder abtreten. Der Kunde erwirbt keine Rechte an jeglicher Forschung oder Entwicklung von gewerblichen Produkten oder Verwendungen der abgeleiteten Daten durch Fleet Complete oder eine Drittpartei.
4.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine folgenden Daten, und zwar
(a) der Name des Unternehmens;
(b) der Name des Hauptansprechpartners im Unternehmen;
(c) auf Fahrzeugbasis erfasste Informationen über den Standort von Fahrzeugen und zurückgelegte Routen, Zeitmessungen und Fahrgewohnheiten;
verarbeitet und auf den Servern von Fleet Complete innerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gespeichert werden, damit die Software mit den Daten des Kunden funktioniert. Der Kunde hat das Recht, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen (jedoch stimmt der Kunde unter diesen Umständen zu, dass Fleet Complete dann Fleet Complete Solutions nicht mehr zur Verfügung stellen kann und dass der Kunde dazu verpflichtet ist, die volle Abonnementgebühr für die verbleibende Abonnementlaufzeit zu zahlen). Fleet Complete wird die obenstehenden Daten ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form nutzen.
4.5 Fleet Complete hat personenbezogene Daten mit allen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu sichern, die dem Grad der Empfindlichkeit der personenbezogenen Daten entsprechen. Fleet Complete darf personenbezogene Daten nur im Namen und gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden gemäß der Datenschutzrichtlinie von Fleet Complete und den Datenschutzgesetzen zu den folgenden Zwecken verarbeiten: (i) Verarbeitung gemäß der Vereinbarung; (ii) einer von Nutzern oder Kunden des Kunden bei ihrer Nutzung von Fleet Complete Solution eingeleiteten Verarbeitung; und (iii) Verarbeitung zur Befolgung sonstiger dokumentierter angemessener Anweisungen des Kunden, soweit solche Anweisungen im Einklang mit den Bedingungen der Vereinbarung stehen.
5 GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Fleet Complete Solution, insbesondere die Software, einschließlich und ohne Einschränkung das spezifische Design, die Struktur und Logik der einzelnen Programme, ihre internen und externen Interaktionen sowie die darin angewandten Programmierungstechniken gelten als vertraulich und als Geschäftsgeheimnisse von Fleet Complete und/oder von seinen Lizenzgebern (die „vertraulichen Informationen“), deren nicht autorisierte Freigabe einen nicht wiedergutzumachenden Schaden für Fleet Complete verursachen würde. Der Kunde geht mit derselben Sorgfalt und denselben Maßnahmen vor, die er anwendet, um seine eigenen Informationen ähnlicher Art zu schützen, und unternimmt in jedem Fall angemessene Bemühungen, um die Offenlegung der vertraulichen Informationen an jegliche Drittparteien zu verhindern. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen nicht nutzen, reproduzieren oder verbreiten, außer für die unter dieser Vereinbarung erlaubten Zwecke. Diese Geheimhaltungspflicht gilt für die vertraulichen Informationen auch nach der Kündigung dieser Vereinbarung, vorausgesetzt dass die hierin enthaltenen Geheimhaltungsbestimmungen nicht für vertrauliche Informationen gelten, die (i) dem Kunden vor der Offenlegung bekannt waren, was durch seine Geschäftsunterlagen zu belegen ist; (ii) vor ihrer Offenlegung rechtmäßig öffentlich verfügbar waren, oder auf einem anderen Weg als durch einen Verstoß gegen die hierin enthaltenen Geheimhaltungsbestimmungen öffentlich verfügbar werden; (iii) dem Kunden von einer Drittpartei zur Verfügung gestellt wurden, sofern diese Drittpartei oder eine andere Partei, die von der Drittpartei solche Informationen erhält, keine Geheimhaltungsverpflichtungen im Hinblick auf diese Informationen verletzt; oder (iv) offengelegt werden, wenn eine solche Offenlegung gemäß gesetzlichen, gerichtlichen, administrativen oder anderweitig gesetzlich vorgesehen Verfahren erfolgt, vorausgesetzt dass der Kunde Fleet Complete in angemessener Frist vorab darüber informiert, damit Fleet Complete schützende oder andere Gerichtsbeschlüsse erwirken kann.
6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
FC HAFTET NUR FÜR DIREKTE SCHÄDEN. DIE GESAMTHAFTUNG VON FC FÜR EINEN ANSPRUCH AUF DEN ERSATZ DIREKTER SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, UNABHÄNGIG VOM GRUND IHRER ENTSTEHUNG UND AUFGRUND JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE – SEI ES IM RAHMEN EINER KLAGE, DIE AUF EINEM VERTRAG (EINSCHLIESSLICH EINER WESENTLICHEN VERTRAGSVERLETZUNG), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER SONSTIGEM BERUHT – UND UNABHÄNGIG DAVON, OB FC AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN, DARF NICHT ÜBER DIE ABONNEMENTGEBÜHREN HINAUSGEHEN, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM DATUM, AN DEM DER ANSPRUCH ENTSTAND, FÜR DIE FLEET COMPLETE SOLUTION BEZAHLT HAT.